Förderprogramme für Lüftungsanlagen
Um die festgelegten Umweltziele zu erreichen, hat der Staat ein großes Interesse daran, Bestandsgebäude und auch Neubauten aus energetischer Sicht effizienter zu machen. Daher profitieren Eigentümer von Bestandsgebäuden heute von einigen Förderprogrammen, die im Speziellen auch für Lüftungsanlagen vergeben werden. Wer die Förderungen beantragen kann und wie hoch diese sind, klären wir in diesem Beitrag.
Für welche Lüftungsanlagen existieren staatliche Förderungen?
Es werden natürlich nur solche Lüftungsanlagen gefördert, die maßgeblich zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Hauses beitragen. Grundsätzlich förderfähig sind daher die folgenden Lüftungsanlagen:
- Zentrale und dezentrale Lüftungen
- Kompaktgeräte mit Luft-/Luft-Wärmeüberträger
- Abluftwärmepumpe mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent
Eine schlechte Raumluft mit hoher Luftfeuchtigkeit ist nicht nur gesundheitsschädigend für die Bewohner, sondern sie verursacht auch Schimmel und Bauschäden im Objekt selbst. Allein über das Öffnen der Fenster ist es oft schwierig, eine optimale Wohnraumlüftung zu erreichen. Lüftungsanlagen sorgen dagegen für ein gutes Raumklima und senken ganz nebenbei die Energiekosten. Statt Energie durch geöffnete Fenster entweichen zu lassen, werden heute Lüftungsanlagen schon als fester Bestandteil in viele Neubauten integriert. Auch im Rahmen von Sanierungsvorhaben sind sie hochgradig effizient.
Die BEG-Förderung für effiziente Gebäude
Eine mögliche Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die seit dem 01. Januar 2021 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben wird. Sie erhalten im Rahmen des Förderprogramms für Lüftungsanlagen bis zu 20 % Zuschuss für den Austausch oder die Modernisierung einer bestehenden Lüftungsanlage sowie den Einbau eines neuen Systems. Darüber hinaus ist auch der Einbau digitaler Systeme förderlich, die zur Verbrauchsoptimierung beitragen.
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Einbau der Anlage
- Ausbauarbeiten & Wanddurchbrüche
- Verlegen von Luftleitungen
- Elektroanschlüsse & Verkleidungen
- Putz- & Malerarbeiten
Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindest-Investitionsvolumen von mindestens 2000 Euro. Die förderfähigen Kosten für energetische Wohngebäude sind auf 60.000 Euro für jede Wohneinheit gedeckelt. Ist der Einbau, der Austausch oder die Modernisierung der Lüftungsanlage Teil eines Sanierungsplans, dann haben Sie Anspruch auf einen zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 5 %.
Wichtig: Der Antrag muss zusammen mit Energieberater*in gestellt werden Um den Antrag auf Zuschüsse für Lüftungsanlagen zu bekommen, muss der Antrag zwingend zusammen mit einer Expertin oder einem Experten für Energieeffizienz gestellt werden. Der Fachbetrieb darf erst nach der Antragstellung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt werden. |
KfW-Förderprogramme für die Finanzierung energieeffizienter Gebäude
Die KfW-Bank vergibt in regelmäßigen Abständen neue Programme für die Förderung von effizienten Wohnraumlüftungen. Im Rahmen des KfW-Programms 262 werden Kredite für Einzelmaßnahmen wie dem Einbau von Lüftungsanlagen vergeben. Die maximale Kredithöhe liegt hier bei 60.000 Euro bei einem maximalen Tilgungszuschuss von 20 %.
Wichtig zu wissen: Die Förderung bezieht sich insbesondere auf die energieeffiziente Sanierung von Bestandsgebäuden. Daher wird der KfW-Kredit nur für Gebäude erteilt, deren Bauanzeige oder Bauantrag vor dem 01. Februar 2002 gestellt wurden. Neuere Gebäude sind daher von dieser Förderung ausgeschlossen. Auch hier muss eine Energieberaterin oder ein Energieberater die Förderfähigkeit der Maßnahmen und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigen. Zudem muss der Förderantrag vor Beginn des Sanierungsvorhabens gestellt werden. Über die bundesweit geltenden Förderungen hinaus existieren auch landesspezifische Förderprogramme für Lüftungsanlagen, die nur für das jeweilige Bundesland gelten.