Richtlinien zur Energieverbrauchskennzeichnung
Die Verordnungen (EU) Nr. 1253/2014 und (EU) Nr. 1254/2014 schreiben für einige Lüftungsgeräte eine Einordnung in Energieeffizienzklassen vor. Sie reichen von A+ (Bestnote) bis G und können anhand eines Energielabels einfach abgelesen werden.
LUNOS garantiert die Einhaltung sämtlicher Vorschriften zur Produktdeklaration. Zu den labelpflichtigen Lüftungsgeräten gehören alle Produkte mit Wärmerückgewinnung sowie diejenigen Geräte, deren maximale Leistungsaufnahme bei über 30 Watt liegt.
Der Silvento ec von LUNOS ist so effizient, dass seine maximale Leistungsaufnahme bei 14,5 Watt liegt. Somit fällt er nicht unter diese Anforderung und darf damit ausdrücklich nicht gelabelt werden.
- 5/EC-FK+ Komfortplatine Silvento ec
- 5/EC-FK 90+ Komfortplatine Silvento ec
- 5/EC-FK 90 Komfortplatine Silvento ec
- 5/EC-FK Komfortplatine Silvento ec
- 5/EC-KE Kellerplatine Silvento ec
- 5/EC-ZI 90 Basisplatine Silvento ec
- 5/EC-ZI Basisplatine Silvento ec
- Produktdatenblatt AB 30/60 ZII
- Produktdatenblatt AB 30/60
- Produktdatenblatt ego
- Produktdatenblatt e²60kurz
- Produktdatenblatt e²60
- Produktdatenblatt e²kurz
- e²mini Dezentraler Lüfter
- Produktdatenblatt e²
- Produktdatenblatt ILD
- Produktdatenblatt LUNOMAT
- Produktdatenblatt Nexxt-E
- Produktdatenblatt Nexxt-K
- Produktdatenblatt RA 15-60
Ausstellungsgeräte
Für Ausstellungsgeräte gilt auch die nachträgliche Label-Pflicht. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2016 auch an schon bereits aufgestellte Ausstellungsgeräte das Label nachträglich angebracht werden muss. Sollten Sie oben genannte Lüftungsgeräte von LUNOS ausstellen und noch ein Label benötigen, dann wenden Sie sich bitte an info@lunos.de.
Hintergrund
Die Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung 2010/30/EU, die im Jahre 2010 verabschiedet wurde und die alte EU Rahmenrichtlinie 92/75/EWG ablöste, soll einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Europa leisten. Auf dieser Basis werden für ausgewählte Produktgruppen Verordnungen erlassen, die detaillierte, produktgruppenspezifische Anforderungen und Informationen zur Kennzeichnung beinhalten. Die Verordnungen gelten direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Für Lüftungsgeräte von LUNOS findet die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 und (EU) Nr. 1254/2014 Anwendung. Diese EU-Verordnung zur Mindesteffizienz von Lüftungsanlagen ist am 26. November 2014 in Kraft getreten. Sie ist im Umfeld einer Vielzahl anderer Ökodesign-Richtlinien entstanden, welche die Mindest-Energieeffizienz von Produkten regelt. Planer und Anlagenbauer sollten die Verordnung kennen, da sie großen Einfluss auf die technische Auslegung von Lüftungsgeräten hat.