Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
In der DIN EN 13829 wird ein Verfahren beschrieben, das zur Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden herangezogen wird. Mittels eines Differenzdruckverfahrens wird die Luftdichtigkeit der Hülle von Gebäuden oder Gebäudeteilen charakterisiert. Damit werden Volumenströme von außen nach innen durch die Gebäudehülle und umgekehrt festgestellt.
Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Hülle des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils fertig gestellt ist; jedoch wird eine vorgezogene Luftdurchlässigkeitsmessung der eigentlichen Luftdichtungsschicht empfohlen, da hierdurch Undichtigkeiten oft einfacher nachgebessert werden können, als nach der Fertigstellung des Gebäudes.
Die Norm unterscheidet zwei Verfahren. Im Verfahren A wird das Gebäude im Nutzungszustand geprüft, in Verfahren B die Gebäudehülle. Je nach Verfahren wird das Gebäude entsprechend vorbereitet.
Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagenteilen werden für beide Verfahren abgedichtet. Wird eine natürliche Lüftung vorgesehen, müssen die Lüftungsöffnungen für Verfahren A geschlossen und für Verfahren B abgedichtet werden.
Für die Messung wird mittels in einer in einem Fenster, einer Tür oder einer Lüftungsöffnung eingebauter Luftfördereinrichtung eine Druckdifferenz zwischen innen und außen aufgebaut. An Messpunkten im Abstand von dp = 10 Pa wird der Volumenstrom und die Druckdifferenz zwischen innen und außen aufgenommen. Die größte Differenz bei EFH und anderen kleinen Gebäuden muss 50 Pa betragen (siehe hierzu auch EnEV Anhang 4 Absatz 2). Bei großen Gebäuden kann diese Differenz bis auf 25 Pa reduziert werden.
Es sollte jeweils eine Messreihe für Über und für Unterdruck aufgenommen werden, es ist jedoch auch zulässig nur eine Messreihe aufzunehmen.
Nach der Kommentierung durch die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung – 5. Teil, Dr. Justus Achelis, DIBt, ist das Verfahren B anzuwenden.

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