DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen
LUNOS Fragen & Antworten, Teil 2
Warum sollten Lüftungssysteme nicht nur nach DIN 18017-3 sondern darüber hinaus nach DIN 1946-6 ausgelegt werden?
Ein Lüftungssystem nach DIN 18107-3 besteht aus Abluftventilator am Lüftungsstrang und Außenluftdurchlass ALD. Die Volumenströme und die Durchströmung sind nur nach den Notwendigkeiten des Abluftraumes ausgelegt. Damit sind jedoch schon die Grundvoraussetzungen für ein Abluftsystem nach DIN 1946-6 vorhanden, sodass dieses System mit geringen Mehrkosten in ein derartiges energiesparendes Lüftungssystem erweitert werden kann. Dazu fallen in der Regel nur Mehrkosten für den Küchenventilator und 1 bis 2 weitere ALD an, um die für die Wohnungslüftung notwendigen Volumenströme und eine gleichmäßige Durchlüftung der gesamten Wohnung zu gewährleisten.
Diesen geringen Mehrkosten stellt ein bedarfsgerecht geregeltes Abluftsystem zur Lüftung der gesamten Wohnung zahlreiche Vorteile gegenüber:
- Nutzerunabhängiger Luftaustausch zur Sicherstellung des Bautenschutzes und der Raumhygiene im lüftungskritischen, sozialen Wohnungsbau
- Ausreichende Volumenströme zur Sicherstellung des Bautenschutzes und der Raumhygiene auch in erstbezogenen EFH
- Sicherheit gegen Regressansprüche aufgrund einer nach dem Stand der Technik ausgelegten Wohnungslüftung
- Einsparung der Lüftungswärmeverluste im energetischen Nachweis nach EnEV um bis zu 30%
- Nutzung der Fördermöglichkeiten der KfW für energiesparenden Wohnungsbau bzw. für energiesparende Wohnungslüftungssysteme
Worin besteht der Unterschied zwischen den Systemen Querlüftung (Feuchteschutz) und Querlüftung?
Beide Systeme sind freie Lüftungssysteme ohne Ventilatorunterstützung, die Antriebskräfte resultieren aus Wind und Auftrieb.
Der Unterschied liegt im Auslegungsvolumenstrom für die Lüftungseinrichtungen, die ggf. notwendigen Außenluftdurchlässe ALD. Während beim System Querlüftung (Feuchteschutz) nur nach der Lüftung zum Feuchteschutz ausgelegt wird, wird das Querlüftungssystem mindestens nach der Reduzierten Lüftung ausgelegt.
Der Nutzer muss also beim System Querlüftung (Feuchteschutz) alle bei der Nutzung der Wohnung notwendigen Volumenströme durch das Öffnen der Fenster, beim System Querlüftung nur die Nenn- und Intensivlüftung realisieren.
Entspricht die Lüftung zum Feuchteschutz dem in der EnEV § 6 geforderten Mindestluftwechsel?
Nein, der Mindestluftwechsel nach EnEV ergibt sich aus der zeitlichen Mittelung sämtlicher nach DIN 1946-6 bei der Nutzung der Wohnung anfallenden Volumenströme. Die Lüftung zum Feuchteschutz ist nur ein Teil davon, dazu kommen noch die zeitlichen Anteile von Reduzierter-, Nenn- und Intensivlüftung.
Wird nur die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig erbracht, muss im Lüftungskonzept als Nachweis der Mindestlüftung nach EnEV für die restlichen Lüftungsstufen das Lüftungssystem Fensterlüftung - mit der dementsprechenden Nutzerabhängigkeit - aufgeführt werden.
Wie dicht muss ein Gebäude für ein Wohnungslüftungssystem sein?
So dicht wie möglich, damit die Lüftungsautorität beim Lüftungssystem liegt und nicht bei den unkontrollierten Luftströmen durch das Gebäude. Die EnEV geht von einem n50-Wert von 1,5 h-1 aus, wenn eine ventilatorgestützte Lüftung im energetischen Nachweis angesetzt wird. Liegen keine Angaben zur Gebäudedichtheit vor, geht die DIN 1946-6 von einem n50-Wert von 1,0 h-1 aus, die Praxis zeigt, dass dies dem derzeitigen Baustandard entspricht und die Tendenz eher noch dichter ausgeführt wird.
Der Unterschied liegt im unterschiedlichen Ansatz der Regularien: Die EnEV und die Normen zur energetischen Bewertung des Gebäudes berücksichtigen die Infiltration global im energetischen Sinn, während die DIN 1946-6 eine Auslegung von realen Volumenströmen macht. Wird ein Gebäude undichter angenommen als später erstellt, wird der angenommene Außenluftvolumenstrom über Infiltration geringer ausfallen als angenommen. Die lüftungstechnischen Maßnahmen liefern dann einen zu geringen Außenluftvolumenstrom.
Wichtig ist, dass die Gebäudedichtheit so angesetzt wird, dass sie langfristig nicht unterschritten wird. Wenn also absehbar ist, dass die Sanierung des Gebäudes in den kommenden Jahren fortgesetzt wird, sollte dies schon bei der Auslegung der lüftungstechnischen Maßnahme berücksichtigt werden.

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