DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen
LUNOS Fragen & Antworten, Teil 1
Seit Mai 2009 ist die überarbeitete Fassung der DIN 1946-6, Lüftung von Wohnungen, beim Beuth-Verlag veröffentlicht. Der Stellenwert und die Zielsetzung dieser Norm sowie andere Fragen tauchten in Zusammenhang mit der Überarbeitung des Regelwerkes auf, sodass LUNOS eine offene, stetig erweiterte FAQ-Liste veröffentlicht.
Warum ist diese Norm notwendig?
Die Energieeinsparverordnung räumt im § 6 der Gebäudedichtheit denselben Stellenwert ein, wie dem Mindestluftwechsel. Nur gab es in der Praxis leider immer wieder Diskussionen über die dazu notwendigen Lüftungsmaßnahmen und wer für die Umsetzung und die Einhaltung verantwortlich ist. Hier schafft die Norm Abhilfe. Mit dem Lüftungskonzept existiert nun ein Weg die Notwendigkeit von Lüftungstechnischen Maßnahmen schnell zu erfassen, die notwendigen Volumenströme festzulegen und geeignete Systeme auszuwählen.
Muss diese Norm eingehalten werden?
Die Energieeinsparverordnung schreibt zwingend einen Mindestluftwechsel zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung vor. D.h. der Nachweis, dass ein solcher Luftwechsel stattfindet, muss erbracht werden. Dies kann mit der überarbeiteten DIN 1946-6 erfolgen.
Die Norm wird erst durch ihre Benutzung zu einer anerkannten Regel der Technik, es kann jedoch derzeit schon davon ausgegangen werden, dass sie eine Regel der Technik darstellt. Sie wird also im Schadensfall als anzunehmende, anerkannte Regel der Technik herangezogen werden.
Wenn die alleinige Motivation für Lüftungssysteme die Schadensabwehr ist, empfiehlt es sich deshalb zumindest zu prüfen, ob nach dieser Norm die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig über Gebäudeundichtigkeiten sicher gestellt ist oder ob weitere Lüftungsmaßnahmen notwendig sind.
Wie ist der Zusammenhang zur Bauaufsichtlichen Richtlinie zur Lüftung fensterloser Räume und zur DIN 18017-3?
Die Bauaufsichtliche Richtlinie hat zwingenden Charakter, ebenso die DIN 18017-3, da Systeme nach dieser Norm die Anforderungen der Richtlinie für Bäder und Toiletten erfüllen. Beide Schriften behandeln jedoch nur Lüftungsanforderungen für einzelne Räume, nicht für Wohnungen. Die DIN 1946-6 bezieht sich auf die Lüftungsanforderung der gesamten Nutzungseinheit (Wohnung, EFH), sind fensterlose Ablufträume vorhanden, sind für diese jedoch ebenfalls die Anforderungen der Richtlinie bzw. der DIN 18017-3 einzuhalten.
Andersherum kann aus einem System nach DIN 18017-3 ein Wohnungslüftungssystem nach DIN 1946-6 entstehen, wenn neben den für die Wohnungslüftung notwendigen Volumenströmen auch für eine Durchlüftung der gesamten Nutzungseinheit gesorgt wird.
Wie passen offene Küchen ins Lüftungskonzept?
Offene Küchen sind Ablufträume, deren Gerüche nicht in weniger belastete Räume strömen dürfen. Aus diesem Grund ist auch in offenen Küchen ein Abluftvolumenstrom vorzusehen.
Ein Mischen von Lüftungssystemen ist jedoch nach DIN 1946-6 möglich, sodass für die Küche eine Fensterlüftung als Lüftungssystem angesetzt werden kann. Dies ist im energetischen Nachweis entsprechend zu berücksichtigen.
Können Einzellüftungsgeräte, z.B. LTM Thermolüfter auch als Außenluftdurchlass (ALD) zur Außenluftnachströmöffnung für einen Abluftventilator nach DIN 18017-3 verwendet werden?
Nein, denn diese Geräte sind nicht als ALD geprüft worden. Es muss sichergestellt sein, dass ohne den zulässigen Unterdruck in der Nutzungseinheit zu überschreiten, genügend Außenluft zugfrei einströmen kann, auch wenn das Gerät im Normalbetrieb als Zu-/Abluftgerät läuft. Dieser Nachweis kann nur mit einer geprüften Kennlinie erbracht werden. Diese Geräte werden jedoch nur als Zu-/Abluftgerät geprüft, in diesem Nutzungszustand müsste dann eine Kennlinie mit zusätzlichem Zuluftvolumenstrom aufgenommen werden.
Kann bei kleinen Nutzungseinheiten eine Auslegung nur bezogen auf die Wohnfläche erfolgen?
Bei Nutzungseinheiten mit einer Nutzungsfläche ANE < 40 m² und mit mehr als einem Abluftraum darf der Nennvolumenstrom abweichend nur bezogen auf die Nutzungsfläche ermittelt werden. Es würden sonst sehr hohe Außenluftvolumenströme erzeugt werden, die nicht die Lüftungsnotwendigkeit so kleiner Wohnungen spiegeln und den Heizwärmebedarf unnötig erhöhen.

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